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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Gardinenwasch24

  1. Preise, Bezahlung

    Es gilt der Tarif laut gesonderter Vereinbarung. Für die Preisberechnung ist die Quadratmeterzahlermittlung der Wäscherei Gardinenwasch24 maßgebend. Zusatzarbeiten (bügeln, dämpfen etc.), die nicht explizit im Angebot aufgeführt sind, werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu unserem derzeitigen Stundensatz verrechnet. Die Entgelte sind, soweit wir nicht im Einzelfall Vorauszahlung fordern, grundsätzlich nach Erledigung des Auftrags fällig.

  2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
    Die Reinigung oder Waschbehandlung, Bügeln und andere Reinigungsarbeiten werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Das Demontieren und Montieren der Gardinen und Stores erfolgt sachgemäß durch unsere Mitarbeiter vor Ort.

  3. Mängel am Reinigungsgut
    Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Stückes verursacht werden und die wir nicht durch unsere fachmännische Warenschau erkennen können (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung und andere verborgene vorhandene Mängel), es sei denn, uns trifft hierbei mehr als nur leichte Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähige und waschbare bzw. bügelbeständige Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen können. Dies gilt ebenso entsprechend für falsche Textilpflegekennzeichnungen. insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass Zubehör, soweit wir dies nicht durch fachmännische Warenschau erkennen konnten, für den entsprechenden Reinigungsvorgang nicht geeignet war und hierbei beschädigt worden ist.

  4. Rücktritt
    Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrags zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

  5. Beanstandung — Mängel der Reinigungsleistung
    Gardinenwasch24 leistet nach ihrer Wahl Nachbesserung bzw. Neureinigung. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich. spätestens 3 Tage nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetikettes gerügt werden. Die Rüge kann nur innerhalb von längstens zwei Wochen berücksichtigt werden. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Hartnäckige Flecken, die trotz sachgemäßer und zweckmäßiger branchenüblicher Behandlung durch uns nicht entfernt werden können, stellen keinen Mangel der Leistung dar; wir schulden insoweit nur das Bemühen, eine den durchschnittlichen Erwartungen an die Reinigungsleistung bei üblichen Verschmutzungen zu entsprechen.

  6. Schadenersatz
    Soweit wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung überlassenen Waschguts. Die Berechnung des Zeitwertes erfolgt mit Hilfe der Berechnungsformel des DTV (Deutscher Textilreinigungsverband).
    Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, sowie im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Auftraggebers, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen und Zusicherungen.

  7. Schadenersatz bei verspäteter oder unterbliebener Terminabsage
    Gardinenwasch24 ist berechtigt einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Reinigungstermin nicht oder innerhalb von 28 Tagen vor dem vereinbarten Reinigungstermin absagt. Wird der vereinbarte Reinigungstermin erst innerhalb von 14 Tagen abgesagt, fällt ein pauschalisierter Schadenersatz in Höhe von 50% an. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadenersatzes vorbehalten.

  8. Sonstiges
    Erfüllungsort ist Kitzingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reinigungsvertrag, sowie für Streitigkeiten über die Entstehung und/oder Wirksamkeit des Reinigungsvertrages ist Kitzingen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

AGB's zum Download als PDF >>